Manchmal brauchen Sie vielleicht sehr schnell einen Reise‐Pass.
Dann können Sie den Express‐Reise‐Pass (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen.
Es dauert dann etwa 5 Arbeits‐Tage.
Der Express‐Reise‐Pass ist teurer als der normale Reise‐Pass.
Vielleicht brauchen Sie den Reise‐Pass noch schneller.
Zum Beispiel sind es nur 3 Tage bis zu Ihrer Reise.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise‐Pass bekommen.
Das dauert nur einige wenige Stunden.
Sie können den vorläufigen Reise‐Pass direkt aus dem Bürger‐Büro mitnehmen.
Der vorläufige Reise‐Pass ist nur für höchstens 1 Jahr gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Reise‐Pass?
Dann müssen Sie den vorläufigen Reise‐Pass zurückgeben.
Hinweis
Sie können mit einem vorläufigen Reise‐Pass nicht in alle Länder reisen.
Zum Beispiel geht das nicht in Amerika.
Darum ist es wichtig:
Sie wissen vorher, ob der vorläufige Reise‐Pass in Ihrem Reise‐Land gültig ist.
Voraussetzungen
Sie möchten einen vorläufigen Reise‐Pass bei uns beantragen?
Dann müssen Sie auch Ihren Haupt‐Wohnsitz in Stuttgart haben.
Ist das bei Ihnen nicht der Fall?
Dann sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Bürger‐Büro Mitte.
Das Bürger‐Büro Mitte entscheidet:
Können Sie in Stuttgart den vorläufigen Reise‐Pass beantragen
oder nicht?
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen den vorläufigen Reise‐Pass persönlich
im Bürger‐Büro beantragen.
Benötigte Unterlagen
Die Informationen zu den benötigten Unterlagen
finden Sie auf diesen Seiten:
Reise‐Pass beantragen – zum ersten Mal (Öffnet in einem neuen Tab)
Formulare
Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:
Bearbeitungs‐Dauer
Sie bekommen den vorläufigen Reise‐Pass sofort beim Bürger‐Büro.
Termin vereinbaren
Sie können für diese Bürger‐Büros vorher einen Termin über das Internet machen:
- Bad Cannstatt
- Mitte
- Ost
- Süd
- West
- Vaihingen
- Zuffenhausen
Sie möchten für eines von diesen Bürger‐Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
Termin‐Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)
Vorläufiger Reise‐Pass
Der vorläufige Reise‐Pass kostet 26 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1e Pass‐Verordnung
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für den Reise‐Pass:
- § 4 Pass‐Gesetz (PassG) (Pass‐Muster) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 Pass‐Gesetz (PassG) (Gültigkeits‐Dauer) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 6 Pass‐Gesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 7 Pass‐Gesetz (PassG) (Pass‐Versagung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Pass‐Verordnung (PassV) (Gebühren) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig