Manchmal brauchen Sie vielleicht sehr schnell einen Reise-Pass.
Dann können Sie den Express-Reise-Pass (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen.
Es dauert dann etwa 5 Arbeits-Tage.
Der Express-Reise-Pass ist teurer als der normale Reise-Pass.
Vielleicht brauchen Sie den Reise-Pass noch schneller.
Zum Beispiel sind es nur 3 Tage bis zu Ihrer Reise.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.
Das dauert nur einige wenige Stunden.
Sie können den vorläufigen Reise-Pass direkt aus dem Bürger-Büro mitnehmen.
Der vorläufige Reise-Pass ist nur für höchstens 1 Jahr gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Reise-Pass?
Dann müssen Sie den vorläufigen Reise-Pass zurückgeben.
Hinweis
Sie können mit einem vorläufigen Reise-Pass nicht in alle Länder reisen.
Zum Beispiel geht das nicht in Amerika.
Darum ist es wichtig:
Sie wissen vorher, ob der vorläufige Reise-Pass in Ihrem Reise-Land gültig ist.
Voraussetzungen
Sie möchten einen vorläufigen Reise-Pass bei uns beantragen?
Dann müssen Sie auch Ihren Haupt-Wohnsitz in Stuttgart haben.
Ist das bei Ihnen nicht der Fall?
Dann sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Bürger-Büro Mitte.
Das Bürger-Büro Mitte entscheidet:
Können Sie in Stuttgart den vorläufigen Reise-Pass beantragen
oder nicht?
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen den vorläufigen Reise-Pass persönlich
im Bürger-Büro beantragen.
Benötigte Unterlagen
Die Informationen zu den benötigten Unterlagen
finden Sie auf diesen Seiten:
Reise-Pass beantragen - zum ersten Mal (Öffnet in einem neuen Tab)
Formulare
Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:
Bearbeitungs-Dauer
Sie bekommen den vorläufigen Reise-Pass sofort beim Bürger-Büro.
Termin vereinbaren
Sie können für diese Bürger-Büros vorher einen Termin über das Internet machen:
- Bad Cannstatt
- Mitte
- Ost
- Süd
- West
- Vaihingen
- Zuffenhausen
Sie möchten für eines von diesen Bürger-Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
Termin-Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)
Vorläufiger Reise-Pass
Der vorläufige Reise-Pass kostet 26 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1e Pass-Verordnung
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für den Reise-Pass:
- § 4 Pass-Gesetz (PassG) (Pass-Muster) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 Pass-Gesetz (PassG) (Gültigkeits-Dauer) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 6 Pass-Gesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 7 Pass-Gesetz (PassG) (Pass-Versagung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Pass-Verordnung (PassV) (Gebühren) (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
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