Reisepass beantragen
Sie möchten ins Ausland reisen?
Dann brauchen Sie einen Reise-Pass.
In einigen Ländern reicht auch der Personal-Ausweis.
Das ist vor allem in Europa so.
Sie sind sich nicht sicher?
Brauche ich einen Reise-Pass?
Oder reicht mein Personal-Ausweis?
Dann fragen Sie bei den Behörden von dem Land,
in das Sie reisen wollen.
Auch Kinder und Jugendliche brauchen zum Reisen einen Reise-Pass.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Reisepass beantragen - erstmalig für Minderjährige
Express-Reise-Pass und vorläufiger Reise-Pass
Manchmal brauchen Sie vielleicht sehr schnell einen Reise-Pass.
Dann können Sie den Express-Reise-Pass beantragen.
Es dauert dann etwa 5 Arbeits-Tage.
Wichtig:
Der Express-Reise-Pass ist teurer.
Vielleicht brauchen Sie den Reise-Pass noch schneller.
Zum Beispiel sind es nur 3 Tage bis zu Ihrer Reise.
Dann können Sie einen vorläufigen Reise-Pass bekommen.
Der vorläufige Reise-Pass ist nur für höchstens 1 Jahr gültig.
Sie bekommen Ihren neuen Reise-Pass?
Dann müssen Sie den vorläufigen Reise-Pass zurückgeben.
Hinweis:
Für Personen jünger als 24 Jahre
ist der Reise-Pass 6 Jahre lang gültig.
Für Personen älter als 24 Jahre
ist der Reise-Pass 10 Jahre lang gültig.
Sie können einen Reise-Pass nicht verlängern.
Ihr Reise-Pass ist abgelaufen?
Dann müssen Sie einen neuen Reise-Pass beantragen.
Wichtig:
In einigen Ländern muss Ihr Reise-Pass auch für eine bestimmte Zeit nach Ihrer Reise gültig sein.
Hinweis:
Sie bekommen einen Brief:
Ihr Reise-Pass ist fertig.
Sie können jetzt Ihren neuen Reise-Pass abholen.
Mit dem Brief können Sie über das Internet
einen Termin dafür machen.
So müssen Sie nicht so lange warten.
Voraussetzungen
Wer kann einen deutschen Reise-Pass beantragen?
Alle Personen mit der deutschen Staats-Bürgerschaft können einen deutschen Reise-Pass beantragen.
Sie möchten den Reise-Pass in Stuttgart beantragen?
Dann müssen Sie auch Ihren Haupt-Wohnsitz in Stuttgart haben.
Ist das bei Ihnen nicht der Fall?
Dann sprechen Sie mit den Mitarbeitern vom Bürger-Büro Mitte.
Das Bürger-Büro Mitte entscheidet:
Können Sie in Stuttgart einen Reise-Pass beantragen oder nicht?
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen den Reise-Pass persönlich
im Bürger-Büro beantragen.
Sie bekommen dann einen Brief.
In dem Brief steht:
Ihr Reise-Pass ist fertig.
Sie können den Reise-Pass jetzt abholen.
Benötigte Unterlagen
Sie möchten Ihren Reise-Pass beantragen?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:
- Ihren Personal-Ausweis
- Sie beantragen den Reise-Pass zum ersten Mal
und Sie haben keinen Personal-Ausweis?
Zum Beispiel weil es um ein Kind geht.
Dann müsse Sie den Kinder-Ausweis
oder den Reise-Pass für Kinder mitbringen.
- Sie beantragen einen neuen Reise-Pass?
Dann müssen Sie Ihren alten Reise-Pass mitbringen. - Sie haben keinen Ausweis und keinen Pass?
Dann müssen Sie Ihre Geburts-Urkunde mitbringen. - Sie haben geheiratet und jetzt einen neuen Namen?
Dann müssen Sie die Heirats-Urkunde
oder das Familien-Stammbuch mitbringen. - Sie haben neu die deutsche Staats-Bürgerschaft bekommen?
Dann müssen Sie die Einbürgerungs-Urkunde mitbringen. - Ein Foto von Ihnen
Das Foto muss ein biometrisches Pass-Bild sein.
Das biometrische Pass-Bild ist eine besondere Art von Foto.
Hier finden Sie Beispiele für biometrische Pass-Bilder: Muster für Pass-Bilder (Öffnet in einem neuen Tab)
Zusätzliche Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren:
Personen unter 18 Jahren müssen zusätzlich noch diese Unterlagen mitbringen:
Mindestens einer von den Erziehungs-Berechtigten muss mit zum Bürger-Büro kommen.
Von dem anderen Erziehungs-Berechtigten müssen Sie dann vielleicht die unterschriebene Einverständnis-Erklärung und den Ausweis mitbringen.
Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - Sterbefall
Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten,
weil ein Eltern-Teil verstorben ist:
Steht der Tod von dem Eltern-Teil schon im Melde-Register?
Dann müssen Sie nichts anderes mitbringen.
Steht der Tod noch nicht im Melde-Register?
Dann müssen Sie die Sterbe-Urkunde mitbringen.
Es gibt nur einen Erziehungs-Berechtigten - alleinerziehend
Hat nur eine Person das Sorgerecht?
Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Sorgerechts-Beschluss.
Der Sorgerechts-Beschluss muss rechtskräftig sein.
Das bedeutet:
Er muss vor dem Gesetz gelten.
Das muss auf dem Schreiben stehen.
Pflege und Betreuung
Hat der Jugendliche einen Betreuer.
Und der Betreuer darf darüber entscheiden:
Wo lebt der Jugendliche.
Dann müssen Sie das Schreiben mitbringen, in dem das steht.
Das Schreiben heißt: Bestellung zum Betreuer.
Oder Sie müssen das Schreiben vom Gericht mitbringen.
Und der Betreuer muss mit zum Bürger-Büro kommen.
Formulare
Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:
Bearbeitungs-Dauer
Sie können den Reise-Pass nach etwa 3 Wochen bis 6 Wochen abholen.
Termin vereinbaren
Sie können für diese Bürger-Büros vorher einen Termin über das Internet machen:
- Bad Cannstatt
- Mitte
- Ost
- Süd
- West
- Vaihingen
- Zuffenhausen
Sie möchten für eines von diesen Bürger-Büros einen Termin machen?
Dann klicken Sie auf den Link:
Termin-Vereinbarung über Internet (Öffnet in einem neuen Tab)
Reise-Pass für Personen bis zum 24. Geburtstag
Der Reise-Pass kostet 37,50 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1b Pass-Verordnung
Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.
Reise-Pass für Personen ab dem 24. Geburtstag
Der Reise-Pass kostet 60 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz:
§ 15 Absatz 1 Nr. 1a Pass-Verordnung
Wichtig:
Sie müssen das Geld schon beim Antrag bezahlen.
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für den Reise-Pass:
- § 1 Pass-Gesetz (PassG) (Pass-Pflicht) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Pass-Gesetz (PassG) (Befreiung von der Pass-Pflicht) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 4 Pass-Gesetz (PassG) (Pass-Muster) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 Pass-Gesetz (PassG) (Gültigkeits-Dauer) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 6 Pass-Gesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 7 Pass-Gesetz (PassG) (Pass-Versagung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 11 Pass-Gesetz (PassG) (Ungültigkeit) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Pass-Gesetz (PassG) (Pflichten des Inhabers) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 15 Pass-Verordnung (PassV) (Gebühren) (Öffnet in einem neuen Tab)
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