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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen – erstmalig oder nach Ablauf

Grundsätzlich müssen Sie bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In vielen Ländern können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Dies gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Verbindliche Informationen hierzu, erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellandes.

Auch Kinder und Jugendliche benötigen bei Grenzübertritten entsprechende Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie hier:  Reisepass beantragen – für Minderjährige

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Hinweis: Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten.

Express‐Reisepass und vorläufiger Reisepass

In Eilfällen können Sie einen  Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitungsdauer höchstens fünf Arbeitstage) beantragen. Wenn die Fertigstellung eines Reisepasses im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann in besonders dringenden Fällen ein  vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
 

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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