Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine besondere Erlaubnis. Diese Erlaubnis, die Reisegewerbekarte, wird Ihnen auf Antrag von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer
- gewerbsmäßig (auf Dauer angelegt, mit Gewinnerzielungs- und Wiederholungsabsicht)
- ohne vorhergehende Bestellung (Gewerbetreibender sucht Kunde ohne vorherige Terminabsprache auf )
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (z.B. Laden oder Werkstatt) oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte ist grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet gültig und wird auf Widerruf erteilt.
Anmerkung: Die hier aufgeführten Informationen können Sie auch unserem Merkblatt Reisegewerbe PDF-Datei 88,16 kB entnehmen
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Rechtsgrundlage
Gewerbe- und Gaststättenrecht
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