Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES)
Private Nutzung des öffentlichen Straßenraums beantragen
Sie haben eine Baugenehmigung erhalten, in der als Auflage enthalten ist, mit dem Tiefbauamt, Abteilung Verwaltung und Recht, eine Vereinbarung abzuschließen? Sie möchten eine Rohrhülse im öffentlichen Straßenraum einbauen und haben eine straßenwirtschaftliche Genehmigung? Sie wollen eine Wärmedämmung anbringen, welche öffentlichen Straßenraum überbaut? Sie beabsichtigen öffentlichen Straßenraum über- und/oder unterzubauen? Dann muss dies vom Tiefbauamt gestattet werden.
Vorgehen
1. Schicken Sie die unter "Benötigte Unterlagen" aufgezählten Pläne und Informationen bitte an folgende E-Mailadresse: poststelle66-1.3stuttgartde.
2. Nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen, werden wir Ihre Anfrage stadtintern prüfen.
3. Soweit gegen das Vorhaben keine Einwände bestehen, werden wir einen Vertragsentwurf (in zweifacher Ausfertigung) erstellen und Ihnen zur Prüfung zusenden. Bei Einverständnis bitten wir um Unterzeichnung (in zweifacher Ausfertigung) und um Rücksendung beider Ausfertigun-gen.
4. In unserem Haus wird der Vertrag anschließend gegengezeichnet und Sie erhalten eines der Exemplare für Ihre Unterlagen zur weiteren Verwendung (beispielweise zur Vorlage beim Baurechtsamt (für die Baufreigabe)).
Benötigte Unterlagen
Um einen Gestattungsvertrag abschließen zu können, benötigen wir genaue und detaillierte Angaben über das Bauvorhaben.
1. Allgemeine Angaben/Unterlagen
Name und Adresse des Bauherrn
Adresse der Baumaßnahme
Beschreibung der Baumaßnahme
Kopie der Baugenehmigung, bzw. der Straßenwirtschaftsgenehmigung
sowie Planunterlagen (A4 bzw. A3, mit eingezeichneter Grundstücksgrenze und Maßangaben) (zu den Planunterlagen beachten Sie bitte Nr. 2 "Notwendige Pläne und Informationen im Einzelnen")
Bitte markieren Sie den Vertragsgegenstand in einer klar abgrenzbaren Farbe, um ihn von anderen Eintragungen unterscheiden zu können. Wir nehmen im Vertragstext auf die farbliche Einzeichnung Bezug (Beispiel: Gestattung der Nutzung der rot einge-zeichneten Fläche).
Der Lageplan muss aktuell sein und den Aussteller und das Ausstelldatum beinhalten.
2. Notwendige Pläne und Informationen im Einzelnen
Überbauung Gebäudeteil, Erker etc. / Unterbauung Tiefgarage, Verbindungsgang etc.:
Kopie des Lageplans mit farblich eingezeichneter Über-/Unterbauung
Grundrisse der grenzüberschreitenden Geschosse mit Angaben zur Nutzung
Schnitt des gesamten Gebäudes mit eingezeichneter Flurstücksgrenze und farblich einge-zeichneter Über-/Unterbauung
Ansichten des Gebäudes
Quadratmeterangabe der Über-/Unterbauung
Treppenstufen, Markisen, Gesimse:
Kopie des Lageplans mit farblich eingezeichneter Überbauung
Schnitt des gesamten Gebäudes mit eingezeichneter Flurstücksgrenze und farblich einge-zeichneter Überbauung
Quadratmeterangabe der Überbauung
Licht- und Luftschächte, Notausstiege:
Kopie des Lageplans mit farblicher Eintragung des Vertragsgegenstandes
Grundrisse der grenzüberschreitenden Geschosse mit Angaben zur Nutzung
Herstellung Zugang / Zufahrt (auch provisorisch):
Kopie des Lageplans mit farblich eingezeichneter Zufahrt/Zugang, sowie der Angabe der Maße. (Falls Bäume gefällt werden müssen, zeichnen Sie dies bitte auch in den Lageplan ein. Ebenso etwaige Ersatzpflanzungen.)
Kopie des Lageplans mit farblich eingezeichneter Einlegung
Beschreibung der Einlegung Länge, DN etc. (z.B. Kanal)
Bei der Inanspruchnahme städt. Leerrohre zusätzlich: Angabe wie viele Segmente
Einbau Rohrhülse (Sonnenschirm, Fahnenmast):
Lageplan (Maßstab 1:500) mit farblich eingezeichneter Rohrhülse (Beachten Sie, dass sich die Rohrhülsen innerhalb Ihrer Außengastronomiefläche befinden müssen)
Wärmedämmung :
Lageplan (Maßstab 1:500, falls erforderlich 1:200) mit farblich eingezeichneter Wärme-dämmung und Maß der Überbauung (Breite und Tiefe)
Grundrisse der grenzüberschreitenden Geschosse mit Angaben zur Nutzung
Schnitt des Gebäudes, aus welchem die Anzahl aller Geschosse hervorgeht (im Schnitt muss die Grundstücksgrenze erkennbar, sowie der Vertragsgegenstand farblich eingetragen sein).
Kopie des Lageplans mit farblich markiertem Einbau
Ausführungsplanung, Schnitte etc. (bitte tragen Sie in den Schnitt die Flurstücksgrenze, sowie mit einer klar abgrenzbaren Farbe den Vertragsgegenstand ein)
Weitere Informationen
In einem Gestattungsvertrag werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
Vertragspartner
Vertragsgegenstand
Beginn und Dauer der Gestattung bzw. Kündigung
Gestattungsentgelt
Verwaltungskostenpauschale
Nutzungsart
Übergabe
Gewährleistungsausschluss
Ausführung der Arbeiten/ Durchführung
Informationsübergabe durch den Gestattungsnehmer (Brückenbuch, Lage- und Bestandspläne)
Unterhaltung
Haftung
Verkehrssicherungspflicht
Pflicht zur Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
Beseitigung nach Wegfall des Gestattungsrechts
Rechtsnachfolge.
Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES)
Sachgebiet Recht, Verträge und Mobilität
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Sachgebiet Recht, Verträge und Mobilität Hohe Straße 25 70176 Stuttgart
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Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.