Einzelhändler und Privatpersonen können die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche zum Zwecke der privaten Möblierung in Stuttgart bei der Straßenverkehrsbehörde – Team Straßenrecht beantragen
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Amt für öffentliche Ordnung
Team Straßenrecht
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.