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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis Ausstellung wegen Namensänderung beantragen (Heirat oder Scheidung)

Hat sich Ihr Name aufgrund einer Namensänderung (Heirat oder Scheidung) geändert? Dann müssen Sie unverzüglich Ihren Personalausweis und, sofern Sie ihn benötigen, einen Reisepass mit Ihrem neuen Namen beantragen.

Ausweisdokumente mit altem Namen sind ungültig.

Bitte beachten Sie:
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf dem richtigen Namen ausgestellten, Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, ist ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Hinweis: Wenn Sie heiraten, ist frühestens acht Wochen vor der Eheschließung die Beantragung neuer Ausweisdokumente möglich. Bringen Sie dafür bitte die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit.

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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