Sie haben geheiratet?
Oder Sie haben sich scheiden lassen?
Dann hat sich vielleicht auch Ihr Name geändert.
Dann brauchen Sie einen neuen Personal-Ausweis.
Der neue Name muss auf dem Personal-Ausweis stehen.
Sie müssen das ganz schnell ändern lassen.
Ein Personal-Ausweis mit altem Namen ist nämlich nicht gültig.
Heiraten
Sie wollen heiraten?
Dann können Sie frühestens 8 Wochen vor der Ehe-Schließung
den neuen Ausweis beantragen.
Bringen Sie dafür eine Bescheinigung vom Standes-Amt mit.
Auf der Bescheinigung muss stehen:
An welchem Tag ist die Ehe-Schließung?
Wie ist Ihr neuer Name?
Sie haben einen gültigen Reise-Pass?
Und in dem Reise-Pass steht schon Ihr neuer Name?
Dann brauchen Sie keinen neuen Personal-Ausweis.
Tipp:
Sie beantragen einen neuen Personal-Ausweis.
Aber das dauert einige Wochen.
Und Sie brauchen in der Wartezeit schon einen Ausweis.
Dann können Sie auch einen vorläufigen Personal-Ausweis beantragen.
Vorläufig bedeutet:
Der Personal-Ausweis ist nur für 3 Monate gültig.
Den vorläufigen Personal-Ausweis bekommen Sie sofort.
Ihr neuer Personal-Ausweis ist fertig.
Dann bekommen Sie einen Brief.
Wie ist der Ablauf?
Sie müssen Ihren neuen Personal-Ausweis persönlich in einem Bürger-Büro beantrage.
Benötigte Unterlagen
Sie haben geheiratet
Dann müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Ihren alten Personal-Ausweis
- Eine Bescheinigung vom Standes-Amt über die Änderung von Ihrem Namen oder
- Eine Ehe-Urkunde oder eine beglaubigte Kopie
aus dem Ehe-Register - ein bio-metrisches Pass-Foto (Öffnet in einem neuen Tab)
Klicken Sie auf den Link.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Pass-Foto.
Sie haben sich scheiden lassen
Dann müssen Sie diese Unterlagen mitbringen:
- Ihren alten Personal-Ausweis
- Eine Bescheinigung über die Änderung von Ihrem Namen oder
- Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe-Register
mit Ihrem aktuellen Namen oder
- Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten-Register
mit Ihrem aktuellen Namen.
ein bio-metrisches Pass-Foto (Öffnet in einem neuen Tab)
Klicken Sie auf den Link.
Dann bekommen Sie mehr Informationen zu dem Pass-Foto.
Formulare
Eine andere Person soll für Sie Ihren neuen Personal-Ausweis abholen?
Dann müssen Sie für diese Person eine Vollmacht schreiben.
Mit der Vollmacht geben Sie der Person Ihre Erlaubnis.
Benutzen Sie dafür dieses Formular:
Vollmacht zur Abholung Personal-Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Beantragen Sie Ihren neuen Personal-Ausweis so schnell wie es geht.
Sie wollen heiraten?
Dann können Sie frühestens 8 Wochen vor der Ehe-Schließung
den neuen Ausweis beantragen.
Bringen Sie dafür eine Bescheinigung vom Standes-Amt mit.
Auf der Bescheinigung muss stehen:
An welchem Tag ist die Ehe-Schließung?
Wie ist Ihr neuer Name?
Bearbeitungs-Dauer
Sie sind 24 Jahre oder älter?
Dann kostet der neue Personal-Ausweis 37 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 1 Nr. 2
Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung
Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann kostet der neue Personal-Ausweis 22,80 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 1 Nr. 1
Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung
vorläufiger Personal-Ausweis
Der vorläufige Personal-Ausweis gilt nur für 3 Monate.
Der vorläufige Personal-Ausweis kostet 10 Euro.
Sie müssen die Gebühr schon mit dem Antrag bezahlen.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 1 Absatz 2
Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für Namens-Änderung im Personal-Ausweis:
- Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 6 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 7 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
- § 8 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
- § 27 Personal-Ausweis-Gesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweis-Inhabers)
- Personal-Ausweis-Gebühren-Verordnung
Kontakt
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Bad Cannstatt (Öffnet in einem neuen Tab)
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- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Hedelfingen (Öffnet in einem neuen Tab)
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- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Münster (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Nord (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Obertürkheim (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Ost (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Plieningen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Sillenbuch (Öffnet in einem neuen Tab)
- Amt für öffentliche Ordnung, Bürgerbüro Stammheim (Öffnet in einem neuen Tab)
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Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013