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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige beantragen

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis oder auf Wunsch der Eltern, kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre (ab Geburt) ein Personalausweis ausgestellt werden.

Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten sowie die Einverständniserklärung mit den Unterschriften und Ausweisdokumenten beider Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des
24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre.

Hinweis: Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und muss bei Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgegeben werden.

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Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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