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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis abholen

Seit dem 17.02.2025 erhalten Sie Ihren PIN‐Brief direkt bei der Beantragung Ihres neuen Personalausweises.
Ebenfalls erfolgt seit diesem Tag die Abholnachricht per E‐Mail, SMS oder postalisch.

Personen die Ihren Personalausweis vor dem 17.02.2025 beantragt haben, erhalten als Abholnachricht Ihren PIN‐Brief. Hierbei handelt es sich um einen zweiseitigen Brief mit Ihrer PIN‐ und PUK‐Nummer sowie Ihrem persönlichen Sperrkennwort. Haben Sie diesen Brief erhalten, liegt Ihr Personalausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Der Personalausweis von Personen unter 16 Jahren, muss durch einen Sorgeberechtigten abgeholt werden. Danach brauchen auch die Sorgeberechtigten zur Abholung eine Vollmacht, diese finden Sie unter „Formulare“.

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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