Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten grundsätzlich alle Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Somit unterliegen diese Fahrzeuge der Zulassungspflicht und der Kennzeichenpflicht, der (ganzjährigen) Versicherungspflicht sowie der Steuerpflicht.
Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt."05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen. Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.
Hinweis: Die Zulassung eines Saisonkennzeichens kann jederzeit erfolgen, somit auch außerhalb des Saisonzeitraums. Das Fahrzeug darf aber erst ab 01. des Monats vom Beginn des Saisonzeitraums im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Kfz-Zulassungsstelle
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