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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug - Verkauf melden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Zulassungsbehörde schnellstmöglich darüber informieren - dies erfolgt z. B. durch einen Kaufvertrag. Sie sind auch nach dem Verkauf noch bei der Zulassungsbehörde als Halterin oder Halter eingetragen. Dies gilt so lange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Erst dann enden auch Ihre Pflichten als Halterin oder Halter.

Wichtig: Solange das Fahrzeug nicht um- oder abgemeldet ist, unterliegt der bisherige Fahrzeughalter weiterhin der Steuer-und Versicherungspflicht!

Tipp: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Dies gilt vor allem, wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland verkaufen. So schützen Sie sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und etwaigen Ansprüchen aus Ihrer Kfz-Versicherung.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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