Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder Ihren Betrieb verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren) und ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. Das gilt auch für Motorräder und Anhänger. Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich. Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
Voraussetzungen
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Vorgehen
Privatpersonen können die Änderungen in der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen lassen. Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, so können Sie dort auch Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge die spezielle Kennzeichenschilder benötigen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder, da diese auf den Bürgerbüros nicht vorrätig sind.
Bei Firmen ist ausschließlich die Kfz-Zulassungsstelle zuständig.
Zulassungen mit Wunsch- und Saisonkennzeichen sind nur bei der Kfz-Zulassungsstelle erhältlich, unabhängig davon ob Sie die Schilder bereits geprägt haben oder nicht.
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig online außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (Kopie ist ausreichend)
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Handelsregisterauszug (Öffnet in einem neuen Tab) (Kopie ist ausreichend)
Gewerbeanmeldung (Öffnet in einem neuen Tab) (Kopie ist ausreichend)
Vereinsregisterauszug (Öffnet in einem neuen Tab)(Kopie ist ausreichend) - Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein. Bei Fahrzeugschein alter Art, auch den Fahrzeugbrief.
- Referenznummer/eVB Nummer Ihres Versicherers
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- gleicher Halter, Standortverlegung mit Kennzeichenbeibehalt = keine Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern es noch ein Fahrzeugbrief alter Art ist, muss er vorgelegt werden)
- gleicher Halter, Standortverlegung mit Kennzeichenwechsel = Zulassungsbescheinigung Teil II
- neuer Halter = Zulassungsbescheinigung Teil II
- sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen und Sie ein finanziertes / geleastes Fahrzeug haben, muss uns die Finanzierungs- bzw. Leasingbank die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post übersenden. Erst nach erfolgter Zusendung, kann die Ummeldung stattfinden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns zwingend die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II oder das bisherige Kennzeichen nennen müssen.
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie
- neue Stempelplaketten zur internetbasierten Außerbetriebsetzung wünschen oder
- neue Kennzeichenschilder aus technischen Gründen benötigen, zum Beispiel weil Sie Feststoffplaketten hatten oder die Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder
- eine neue Kennzeichenkombination wünschen.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht, wenn
- das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder
- das Fahrzeug vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war oder
- wenn der nächste HU-Termin nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist.
- Reservierungsbestätigung, wenn Sie bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde ein Wunschkennzeichen (Öffnet in einem neuen Tab) vorab beantragt haben.
Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.
Bei Zulassung eines Leichtkraftrades werden folgende Unterlagen benötigt (nur bei der Kfz-Zulassungsstelle möglich):
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei Privatpersonen ist die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist)
- Referenznummer/eVB Nummer des Versicherers
- Wenn Sie jemand vertritt, benötigt diese Person eine Vollmacht für die Zulassung, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers
- gültiger HU-Untersuchungsbericht
- bisheriges amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein Kennzeichenwechsel stattfindet)
Formulare
Fristen
Sie müssen Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden.
Bearbeitungsdauer
Ein Fahrzeug wird immer ab dem Tag zugelassen, an dem Sie bei der KfZ-Zulassungsstelle oder in einem Bürgerbüro eine Ummeldung vornehmen. Eine Zulassung mit einem Datum in der Zukunft ist nicht möglich.
Gebühren
Umschreibung eines noch zugelassenen/abgemeldeten Kfz mit bisher auswärtigem Kennzeichen (Halterwechsel oder Umzug) oder innerhalb Stuttgart (KfZ) (32-33)
Kosten: 24,20 Euro bis 80,30 Euro
Sonderregelung: Bei einer Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle, sind die Kennzeichen gesondert beim Schilderhersteller zu bezahlen. Bei einer Zulassung auf dem Bürgerbüro liegen dort bereits vorgeprägte Serienkennzeichen, das Kennzeichenpaar kostet 32,50 Euro.
Weitere Informationen
Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten möchten, können Sie dies bundesweit bei einem Umzug tun. Teilen Sie dies bei der Ummeldung der neu zuständigen Zulassungsbehörde mit. Dort wird dann nur die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Eine persönliche Vorsprache ist hierbei in der zum Hauptwohnsitz gehörenden Kfz-Zulassungsstelle notwendig.
Rechtsgrundlage
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Telefon
0711 21698200Fax
0711 21698180Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:00 |
Mittwoch | 07:15 – 12:00 |
Donnerstag | 07:15 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 12:00 |
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 12:30 |
Mittwoch | 07:15 – 12:30 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:15 – 17:15 |
Freitag | 07:15 – 12:30 |
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