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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug: Namensänderung oder Adressänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens sowie Ihrer Adresse müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Privatpersonen können die Änderungen in der Kfz‐Zulassungsstelle und in jedem Bürgerbüro vornehmen lassen. In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Pass‐ und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Wohnsitzan‐ oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, so können Sie dort Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen.

Hinweis:
  • Bei Unternehmen und Freiberuflern können die Änderungen nur in der Kfz‐Zulassungsstelle erfolgen.
  • Handelt es sich um eine Namensänderung bei der das Fahrzeug finanziert/geleast ist, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Kfz‐Zulassungsstelle geschickt werden und die Änderung kann dann auch nur dort erfolgen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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