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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kleiner Waffenschein beantragen

Der Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB -Zeichen ist ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei; sie dürfen in der Öffentlichkeit aber nur mitgeführt oder getragen werden, wenn eine Erlaubnis in der Form des Kleinen Waffenscheins durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wurde.

Neben dem Kleinen Waffenschein muss auch ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.

Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

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