Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Jagdschein verlängern

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen Jagdschein besitzen. Bei der Jagd ist der Jagdschein mitzuführen. Der Jagdschein wird in Stuttgart bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Amt für öffentliche Ordnung, Untere Jagdbehörde, erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Langwaffen, welche zur Jagdausübung zugelassen sind. Für Kurzwaffen ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig.

Sofern Sie keine Eigenjagd haben, ist neben dem Jagdschein für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie, dass nicht in Deutschland erteilte Jagdscheine (ausländische Jagdscheine) weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb berechtigen.

Online-Service

Verlängern Sie Ihren Jagdschein bequem online.

Amt für öffentliche Ordnung

Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise