Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen Jagdschein besitzen. Bei der Jagd ist der Jagdschein mitzuführen. Der Jagdschein wird in Stuttgart bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Amt für öffentliche Ordnung, Untere Jagdbehörde, erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Langwaffen, welche zur Jagdausübung zugelassen sind. Für Kurzwaffen ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig.
Sofern Sie keine Eigenjagd haben, ist neben dem Jagdschein für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie, dass nicht in Deutschland erteilte Jagdscheine (ausländische Jagdscheine) weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb berechtigen.
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