Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Umweltschutz

Immissionsschutzrechtliche (Änderungs-)Genehmigung online beantragen

Für die Errichtung und den Betrieb von umweltrelevanter Anlagen müssen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Umweltrelevante Anlagen sind im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV abschließend aufgeführt. Wenn Sie eine solche Anlage oder deren Betrieb wesentlich ändern wollen müssen Sie hierfür eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragen. Die (Änderungs-)Genehmigung muss vor Errichtung und Inbetriebnahme einer solchen Anlage bzw. vor Durchführung der Änderung vorliegen und ist daher rechtzeitig vorher bei der Unteren Immissionsschutzbehörde zu beantragen.

Online-Service

Sie können die (Änderungs-)Genehmigung online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online Antragsstellung.

Amt für Umweltschutz

Immissions-, Bodenschutz-, Wasserbehörde- und Abfallrechtsbehörde

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise