Für die Errichtung und den Betrieb von umweltrelevangen Anlagen müssen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Umweltrelevante Anlagen sind abschließend im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV aufgeführt. Wenn Sie eine solche Anlage oder deren Betrieb wesentlich ändern wollen müssen Sie hierfür eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragen. Die (Änderungs-)Genehmigung muss vor Errichtung und Inbetriebnahme einer solchen Anlage bzw. vor Vornahme der Änderung vorliegen und ist somit rechtzeitig im Vorfeld bei der unteren Immissionsschutzbehörde zu beantragen.
Online-Service
Sie können die (Änderungs-)Genehmigung online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online Antragsstellung.
Hinweise zur Onlineantragstellung
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Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Amt für Umweltschutz
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