Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name und/oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. Ihre neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online Anwendung
Namens‐ und Adressänderungen können auch über das Serviceportal Baden‐Württemberg mitgeteilt werden.
Hinweise für Ihre Online‐Antragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Rechtsgrundlage
Hundesteuer
Service‐Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.