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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtkämmerei

Hundehaltung - Namens- und Adressänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name und/oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. Ihre neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Online Anwendung

Namens- und Adressänderungen können auch über das Serviceportal Baden-Württemberg mitgeteilt werden.

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Hundesteuer

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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