Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name und/oder Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. Ihre neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online Anwendung
Namens- und Adressänderungen können auch über das Serviceportal Baden-Württemberg mitgeteilt werden.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Rechtsgrundlage
Hundesteuer
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.