Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für Ihre Pflege nicht selbst tragen können – auch nicht mit Unterstützung der Pflegeversicherung – haben Sie möglicherweise Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“.
Wann können Sie Hilfe zur Pflege beantragen?
- Die Leistungen kommen für Sie infrage, wenn Sie finanziell bedürftig sind und:
- nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
- Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert und Sie deshalb keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, oder
- die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, da sie in der Höhe begrenzt sind.
- Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege?
Die „Hilfe zur Pflege“ kann unter anderem folgende Leistungen beinhalten:
- häusliche Pflege
- Pflegehilfsmittel
- Pflegegeld
- teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim)
- digitale Pflegeanwendungen
Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass Sie auch bei finanzieller Bedürftigkeit die notwendige Pflege erhalten.
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