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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Hilfe zur Pflege beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für Ihre Pflege nicht selbst tragen können – auch nicht mit Unterstützung der Pflegeversicherung – haben Sie möglicherweise Anspruch auf "Hilfe zur Pflege".

Wann können Sie Hilfe zur Pflege beantragen?

  • Die Leistungen kommen für Sie infrage, wenn Sie finanziell bedürftig sind und:
  • nicht in der sozialen Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) versichert sind,
  • Ihre Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauert und Sie deshalb keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, oder
  • die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, da sie in der Höhe begrenzt sind.
  • Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege?

Die "Hilfe zur Pflege" kann unter anderem folgende Leistungen beinhalten:

  • häusliche Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegegeld
  • teilstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim)
  • digitale Pflegeanwendungen

Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass Sie auch bei finanzieller Bedürftigkeit die notwendige Pflege erhalten.

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