Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt zu sein, benötigt eine Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Den Antrag müssen Sie formlos beim Amt für öffentliche Ordnung stellen.
Hinweis: Über den Antrag wird nach Ablegung einer Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt (mündlich) vom Amt für öffentliche Ordnung entschieden. Informationen über Ablauf und Inhalt der schriftlichen und mündlichen Kenntnisprüfung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Gesundheitsamtes. Auskünfte zur Platzvergabe erteilt aussschließlich das Amt für öffentliche Ordnung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Gebühren
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