Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter an Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem über das Internet.
Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.
Dies gilt für:
- in Deutschland ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten und
- in anderen EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anbieten.
Online-Service
Den Antrag stellen Sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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