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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren

Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter an Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem über das Internet.

Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.
Dies gilt für:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten und
  • in anderen EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anbieten.

Online-Service

Den Antrag stellen Sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Amt für öffentliche Ordnung

Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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