Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter an Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem über das Internet.
Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.
Dies gilt für:
- in Deutschland ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU‐Mitgliedstaaten anbieten und
- in anderen EU‐Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anbieten.
Online‐Service
Den Antrag stellen Sie auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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