Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbeschein beantragen

Eine Gewerbebestätigung, der sogenannte Gewerbeschein, wird als Bestätigung über die Gewerbeanzeige ausgestellt. Sie kann nur dem Gewerbetreibenden beziehungsweise dem eingetragenen Vertretungsberechtigten (zum Beispiel Geschäftsführer) erteilt werden.

Melden Sie das Gewerbe per Post oder E-Mail an, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung - den Gewerbeschein -  direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise