Um die Unterhaltung der Gehwege kümmert sich die Stadt. Ausgenommen davon sind allerdings die Grundstückseinfahrten über einen Gehweg, auch "Gehwegüberfahrten" genannt. Die Kosten aller Arbeiten, die zur Herstellung und Unterhaltung einer solchen Überfahrt notwendig sind, trägt der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks.
Möchten Sie für den Bau Ihrer neuen Garage oder Ihres neuen Stellplatzes einen bestehenden Gehweg ändern oder den Randstein absenken lassen?
Hat sich die Verkehrsbelastung der Überfahrt erhöht oder wird Ihre Einfahrt nicht mehr benötigt und kann rückgebaut werden?
Teilen Sie dies dem Tiefbauamt mit Hilfe des Formulars mit: Herstellung und Änderung einer Gehwegüberfahrt PDF-Datei 32,98 kB
Ist Ihre bestehende Überfahrt nicht mehr verkehrssicher und muss daher instand gesetzt werden?
Plant das Tiefbauamt den an Ihre Überfahrt angrenzenden Gehweg zu erneuern, so kann Ihre Gehwegüberfahrt zu einem Pauschalpreis von 50 Euro pro Quadratmeter im Zuge dieser Arbeiten erneuert werden. Planen Sie selbst Arbeiten an Ihrer Gehwegüberfahrt, dann sollten Sie in Absprache mit dem Tiefbauamt ein geeignetes Tiefbauunternehmen damit beauftragen.
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