Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung (Öffnet in einem neuen Tab) des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
Online-Service
Sie können den Europäischen Feuerwaffenpass online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Antragstellung.
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung
Hinweise zur Videoberatung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
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