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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Wollen Sie auf Reisen in und durch

  • Staaten der Europäischen Union (EU) oder
  • die Staaten Island, Norwegen und die Schweiz

Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.

Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen  Auslandsvertretung (Öffnet in einem neuen Tab) des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).

Online-Service

Sie können den Europäischen Feuerwaffenpass online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Antragstellung.

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Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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