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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen

Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden werden. Sie können diese online beantragen.

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