Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Bundesregierung hat mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) den Personenkreis der die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, erweitert.
Mit einem Quick-Check können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie wesentliche Einbürgerugnsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie, dass hierdurch kein Antrag gestellt wird und die endgültige Antragsprüfung vorbehalten bleibt.
Der Quick-Check geht nicht auf den individuellen Fall ein. Es ist daher möglich, dass trotz positivem Ergebnis beim Quick-Check eine Einbürgerug nicht oder noch nicht möglich ist.
Der Quick-Check wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg freigegeben und bezieht sich auf das Bayernportal.
Voraussetzungen
Vorgehen
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Rechtsgrundlage
Sachgebiet 5 Einbürgerung, Staatsangehörigkeits-, Namensrecht
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