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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte für Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt. Die neue Chipkarte enthält einen Identitätsnachweis. Sie können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher enthält sie kein Lichtbild, keine Fingerabdrücke und keine Unterschrift.  Sie kann auf freiwilliger Basis bei den Personalausweisbehörden von Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums, ab einem Mindestalter von 13 Jahren, beantragt werden. Sie wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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