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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

eID‐Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID‐Karte für Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID‐Karte‐Gesetz eingeführt. Die neue Chipkarte enthält einen Identitätsnachweis. Sie können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.

Die eID‐Karte ist ausschließlich für den Online‐Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher enthält sie kein Lichtbild, keine Fingerabdrücke und keine Unterschrift.  Sie kann auf freiwilliger Basis bei den Personalausweisbehörden von Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums, ab einem Mindestalter von 16 Jahren, beantragt werden. Sie wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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