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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Ehefähigkeitszeugnis – Ausstellung beantragen

Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis

Einige Deutschewollen vielleicht im Ausland heiraten.
Dafür brauchen Sie in einigen Ländern ein „Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis.“
Das Zeugnis bestätigt:
Die Personen dürfen nach dem deutschen Gesetz heiraten.

In einigen Ländern brauchen die Ehe‐Partner auch zusätzlich
noch eine Bescheinigung vom deutschen Konsulat.
Ein Konsulat ist die Vertretung in einem anderen Land.
Das bedeutet:
Das deutsche Konsulat ist die Vertretung für Deutschland
in dem anderen Land.

 

Einige Personen wollen vielleicht in Deutschland heiraten.
Aber sie haben nicht die deutsche Staats‐Angehörigkeit.
Diese Personen brauchen auch ein Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis.
Mit diesem Zeugnis bestätigt die Behörde aus dem Heimat‐Land der Person:
Die Person darf heiraten.
Es gibt keinen gesetzlichen Grund dagegen.

Sie bekommen kein Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis von der Behörde in Ihrem Heimat‐Land?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag müssen Sie beim Präsidenten vom Ober‐Landesgericht stellen.

Vielleicht wollen 2 Männer heiraten?
Oder 2 Frauen wollen heiraten?

Aber im Heimat‐Land ist die Ehe zwischen
Personen mit dem gleichen Geschlecht nicht erlaubt?
Dann müssen die Personen kein Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis haben.

Das Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis gilt für 6 Monate.

Hinweis:
Sie brauchen Informationen zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung als Ausländer?
Dann fragen sie bei dem Konsulat von Ihrem Land.
Oder bei der Botschaft von Ihrem Land.

Hinweis:
Sie wollen im Ausland heiraten.
Und die Behörde in dem Land möchte kein Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis?
Sondern die Behörde möchte eine „Ledigkeits‐Bescheinigung“.
Ledig bedeutet:
Man ist noch nicht verheiratet.
Dann fragen Sie bei dem Bürger‐Büro in Ihrer Stadt.
Dort bekommen Sie eine erweiterte Melde‐Bescheinigung.

Wie ist der Ablauf?
Sie können das Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis bei Ihrem Standes‐Amt beantragen.
Das können Sie persönlich machen.
Und das können Sie schriftlich machen.

Benötigte Unterlagen

Für ein Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ein gültiger Personal‐Ausweis oder ein gültiger Reise‐Pass.

  • Eine erweitere Melde‐Bescheinigung von Ihrer Melde‐Behörde.

Die Melde‐Bescheinigung darf nicht älter als 4 Wochen sein.
Die Melde‐Bescheinigung ist nicht dasselbe wie die Aufenthaltserlaubnis für Personen aus dem Ausland.

  • Ihre Geburts‐Urkunde oder
     
  • Ein beglaubigter Ausdruck 

    aus dem Geburten‐Register von dem Standes‐Amt
    von Ihrer Geburt oder
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten‐Buch

Beglaubigt bedeutet:
Eine offizielle Person muss bestätigen,
dass in der Abschrift dasselbe steht wie im Original.
Das können die Mitarbeiter beim Standes‐Amt machen.

Hinweis:

Vielleicht müssen Sie auch noch andere Unterlagen vorzeigen.
Zum Beispiel eine Urkunde über die Einbürgerung.
Oder noch andere Unterlagen für den ausländischen Ehe‐Partner.
Das kann bei jedem Land anders sein.
Das können wir aber erst bei dem persönlichen Gespräch
im Standes‐Amt klären.

Formulare

Kosten und Gebühren

Muss bei dem Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis nur das deutsche Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 65 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

 

Muss bei dem Ehe‐Fähigkeits‐Zeugnis auch ausländisches Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 110 Euro.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO

Gesetze

Kontakt

 Standesamt Stuttgart

  • und alle Standes‐Ämter in den Bezirken von Stuttgart

Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig
Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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