Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
Einige Deutschewollen vielleicht im Ausland heiraten.
Dafür brauchen Sie in einigen Ländern ein "Ehe-Fähigkeits-Zeugnis."
Das Zeugnis bestätigt:
Die Personen dürfen nach dem deutschen Gesetz heiraten.
In einigen Ländern brauchen die Ehe-Partner auch zusätzlich
noch eine Bescheinigung vom deutschen Konsulat.
Ein Konsulat ist die Vertretung in einem anderen Land.
Das bedeutet:
Das deutsche Konsulat ist die Vertretung für Deutschland
in dem anderen Land.
Einige Personen wollen vielleicht in Deutschland heiraten.
Aber sie haben nicht die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Diese Personen brauchen auch ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Mit diesem Zeugnis bestätigt die Behörde aus dem Heimat-Land der Person:
Die Person darf heiraten.
Es gibt keinen gesetzlichen Grund dagegen.
Sie bekommen kein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis von der Behörde in Ihrem Heimat-Land?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag müssen Sie beim Präsidenten vom Ober-Landesgericht stellen.
Vielleicht wollen 2 Männer heiraten?
Oder 2 Frauen wollen heiraten?
Aber im Heimat-Land ist die Ehe zwischen
Personen mit dem gleichen Geschlecht nicht erlaubt?
Dann müssen die Personen kein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis haben.
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis gilt für 6 Monate.
Hinweis:
Sie brauchen Informationen zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung als Ausländer?
Dann fragen sie bei dem Konsulat von Ihrem Land.
Oder bei der Botschaft von Ihrem Land.
Hinweis:
Sie wollen im Ausland heiraten.
Und die Behörde in dem Land möchte kein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis?
Sondern die Behörde möchte eine "Ledigkeits-Bescheinigung".
Ledig bedeutet:
Man ist noch nicht verheiratet.
Dann fragen Sie bei dem Bürger-Büro in Ihrer Stadt.
Dort bekommen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
Wie ist der Ablauf?
Sie können das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis bei Ihrem Standes-Amt beantragen.
Das können Sie persönlich machen.
Und das können Sie schriftlich machen.
Benötigte Unterlagen
Für ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis brauchen Sie diese Unterlagen:
- Ein gültiger Personal-Ausweis oder ein gültiger Reise-Pass.
- Eine erweitere Melde-Bescheinigung von Ihrer Melde-Behörde.
Die Melde-Bescheinigung darf nicht älter als 4 Wochen sein.
Die Melde-Bescheinigung ist nicht dasselbe wie die Aufenthaltserlaubnis für Personen aus dem Ausland.
- Ihre Geburts-Urkunde oder
- Ein beglaubigter Ausdruck
aus dem Geburten-Register von dem Standes-Amt
von Ihrer Geburt oder
- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-Buch
Beglaubigt bedeutet:
Eine offizielle Person muss bestätigen,
dass in der Abschrift dasselbe steht wie im Original.
Das können die Mitarbeiter beim Standes-Amt machen.
Hinweis:
Vielleicht müssen Sie auch noch andere Unterlagen vorzeigen.
Zum Beispiel eine Urkunde über die Einbürgerung.
Oder noch andere Unterlagen für den ausländischen Ehe-Partner.
Das kann bei jedem Land anders sein.
Das können wir aber erst bei dem persönlichen Gespräch
im Standes-Amt klären.
Formulare
Kosten und Gebühren
Muss bei dem Ehe-Fähigkeits-Zeugnis nur das deutsche Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 65 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Muss bei dem Ehe-Fähigkeits-Zeugnis auch ausländisches Recht beachtet werden?
Dann kostet das Zeugnis 110 Euro.
Die Regeln stehen in diesem Gesetz: § 5 Absatz 1 PStGDVO
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis:
Kontakt
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Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
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Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013