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Landeshauptstadt Stuttgart

Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen

E-Lastenrad: Förderung für Stuttgarter Familien beantragen/ Auszahlung beantragen

Damit die Beschaffung von Elektro‐Lastenrädern für Familien attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Neuanschaffung von E‐Lastenrädern. So soll Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen und leisen Gefährte ermöglicht werden. Kern der Richtlinie ist die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E‐Lastenrads.

Derzeit liegt die Grundförderung bei 600 Euro. Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung des E‐Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E‐Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach Abmeldung des Autos über einen Zeitraum von drei Jahren kein weiteres Auto neu angemeldet wurde. Es reicht somit nicht aus, ein Auto abzumelden (denn das kann auch kurz vor Ablauf der dreijährigen Nutzungsdauer geschehen, um den Bonus zu erhalten), sondern die autoreduzierte Zeit muss drei Jahre betragen.

Anspruchsberechtigt für den Nachhaltigkeitsbonus sind nur Förderempfänger*innen mit Grundförderung.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich das geförderte E‐Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt hinzuweisen.

Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer FamilienCard oder Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen. Für Haushalte mit Bonuscard+Kultur wird die Grundförderung um maximal 2.000 Euro erhöht, für Haushalte mit Familiencard um maximal 1.300 Euro auf insgesamt 2.600 Euro bzw. 1.900 Euro. Der Nachhaltigkeitsbonus ist in den Erhöhungsbeträgen bereits eingerechnet und wird daher später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wurde der Grundpreis förderfähiger E‐Lastenräder bei Sozialförderung auf maximal 7000 Euro festgelegt. Das heißt, die voraussichtlichen Beschaffungskosten (ohne Sonderausstattung und Zubehör) eines E‐Lastenrads mit Sozialbonus dürfen maximal 7000 Euro betragen.

Sofern die benötigten Transportmöglichkeiten nicht in der Grundausstattung des E-Lastenrades enthalten sind, müssen fahrzeugtypische Komponenten mitbeschafft werden und sind Bestandteil des Grundpreises. Fahrzeugtypische Komponenten sind ein festverschraubter Transportbehälter am Lenker und ein oder mehrere Kindersitze hinter dem Fahrersitz oder einer flächigen Transportmöglichkeit.

Die Förderung von reinen Pedelecs (E-Bikes) ist nicht Gegenstand der Förderrichtlinie.

Damit sichergestellt wird, dass die geförderten Familien einen Eigenanteil von 30 Prozent bzw. 10 Prozent selbst finanzieren, beträgt die absolute Förderhöhe für Familien mit FamilienCard 70 Prozent und für Familien mit Bonuscard+Kultur 90 Prozent. Die prozentuale Berechnung kommt dann zur Anwendung, wenn der Kaufpreis des E-Lastenrades unter 2.889 Euro bzw. 2.714 Euro liegt.

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