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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es viele Kulturdenkmale – derzeit allein mehr als 4.500 Einzelobjekte. Sie prägen das charakteristische Bild der Stadt und stehen deshalb unter einem besonderen Schutz. Dieser Schutz gilt auch bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals. Neben einzelnen Bauwerken werden auch Gesamtanlagen geschützt, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Möchten Sie diese verändern, brauchen Sie dafür auch eine Genehmigung.

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Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde

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