Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.
Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten, müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen. Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.
Online-Service
Um eine Veränderungsmitteilung online abzugeben, müssen Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit angemeldet sein.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Jobcenter
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.