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Landeshauptstadt Stuttgart

Jobcenter

Bürgergeld: Veränderungsmitteilung Persönliche Daten

Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

Hinweis:
Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen. Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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