Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.
Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen. Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.
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