Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie darauf Anspruch haben.
Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern gemeint, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen.
Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
- Renten
Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.(Umgangssprachlich: "aufstocken")
So setzt sich Ihr Ergänzungsbetrag zusammen:
Wie hoch der Ergänzungsbetrag ist, auf den Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie Ihrem Bedarf ab. Mit Bedarf ist der Betrag gemeint, der Ihnen und Ihrer Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Dieser setzt sich vor allem aus einem festen Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Von Ihrem Bedarf zieht das Jobcenter Ihr Einkommen ab. Es gibt dabei aber einen bestimmten Teil des Einkommens, der nicht berücksichtigt wird, den sogenannten Frei- oder Absetzungsbetrag. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, hängt unter anderem von Ihrem Bruttoverdienst und Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung ab.
Die verbleibende Summe ist der Ergänzungsbetrag, der Ihnen ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zum Bürgergeld oder zu den Absetzungsbeträgen finden Sie in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie bei den erfoderlichen Unterlagen herunterladen können.
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