Wahlberechtigte, die in das Stuttgarter Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Statistischen Amt Stuttgart rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
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