Bei Reisen ins Ausland dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgenommen werden.
Bei einer Kontrolle während der Reise muss eine Bescheinigung (Formular) vorgewiesen werden, die von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausgefüllt und vor Antritt der Reise vom Gesundheitsamt Ihres Wohnorts beglaubigt wurde.
Die Beglaubigung wird während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamts von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt durchgeführt Der Vorgang ist gebührenpflichtig.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Fristen
Bearbeitungsdauer
Termin vereinbaren
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Amtsärztliche Gutachten
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