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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Beantragung der Erlaubnis für eine Privatklinik bzw. "Privatkrankenanstalt"

Wenn Sie eine Privatklinik betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine Konzession der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für eine bestimmte natürliche oder juristische Person und nur für den beantragten Umfang (Behandlungsspektrum).

Online-Service

Beantragen Sie Ihre Erlaubnis bequem online.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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