Wenn Sie eine Privatklinik betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine Konzession der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für eine bestimmte natürliche oder juristische Person und nur für den beantragten Umfang (Behandlungsspektrum).
Online-Service
Beantragen Sie Ihre Erlaubnis bequem online.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung false Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Voraussetzungen
Sie können die Konzession auch beantragen, wenn Sie nicht Arzt oder Ärztin sind. Allerdings muss dann die ärztliche Versorgung durch angestellte Fachärzte gewährleistet werden.
Wenn Sie keine Ärztin oder kein Arzt sind, der über die notwendige Facharztausbildung für den Klinikbetrieb verfügt, müssen sie bereits bei Antragstellung die Gewährleistung der ärztlichen Versorgung nachweisen.
Vorgehen
Nach der Antragstellung ist die Beteiligung von Fachbehörden, insbesondere des Gesundheitsamts erforderlich. Die Stellungnahmen der Fachbehörden fließen dann in die Auflagen für die Erteilung der Konzession ein.
Benötigte Unterlagen
- Angaben zum Zweck und der Bezeichnung der Klinik einschließlich der Angaben zur Rechtsform der Klinik bzw. des Klinikträgers, den überwiegenden Eingriffsarten und dem geplanten Betriebsbeginn
- Personalien aller Antragsteller mit Anschrift, Geburtsdatum und Erreichbarkeit (bei Personengesellschaften) oder der verantwortlichen Gesellschafter (bei juristischen Personen)
- bei Gesellschaften: der Gesellschaftervertrag und ein Handelsregisterauszug, jeweils in der aktuellen Fassung
- Betriebsbeschreibung mit Angaben über Funktionsräume, insbesondere Operations- und Eingriffsräume, Anzahl und Verteilung der Patientenbetten, Pflegepersonal (Personalschlüssel, Nacht- und Wochenenddienst), durchschnittliche Übernachtungsdauer, Verpflegung (eigene Küche oder Caterer, für Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, ist eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich), Wäschereinigung (in- oder extern) sowie Benennung des Verantwortlichen für den ärztlichen Bereich insbesondere für die Überwachung der Hygiene ("Hygienebeauftragter" einschließlich Fortbildungsnachweis) und Darlegung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der "Betriebszeiten"
- Es ist darzulegen, wie in Notfällen verfahren wird (Bereitstellung von Notfallkoffer, Beatmungsgerät, Defibrillator, Notfall-Labor (inkl. Standort) und Notstromversorgung sowie wie der Klinikbetrieb bei Personalmangel aufrechterhalten werden soll
- Vorlage eines Hygienekonzepts einschließlich der verantwortlichen Personen nach §§ 6 bis 8 Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen
- Bauvorlagen entsprechend § 2 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung einschließlich der Darstellung der Anzahl der Patientenbetten (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer und Intensivbetten) und Funktionsbereiche in den Bauzeichnungen
- bei Klinikübernahmen: Erklärung, dass keine bzw. welche baulichen Veränderungen vorgenommen wurden oder werden sollen
- Lüftungskonzept für Funktionsbereiche
- Entsorgungskonzept für angefallenen Sondermüll
- Approbationsurkunden (bzw. beglaubigte Fotokopie) des ärztlichen Leiters und dessen Stellvertreters, der Leiter der Fachbereiche, des/der Anästhesisten und evtl. Nachweise über weitere einschlägige Facharztzulassungen bezogen auf den Einrichtungszweck
- Führungszeugnis (Verwendungszweck: "GZ: 32-21.3" und "Erlaubnis nach § 30 GewO, Privatkrankenanstalten") zur Vorlage bei einer Behörde von allen Antragsteller(n) bzw. Geschäftsführer(n) (bei Antragstellern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet, aber in einem anderen EU-Staat vergleichbarer Registernachweis nach Landesrecht des EU-Staates, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat)
- Gewerbezentralregisterauszug von allen Antragsteller(n) bzw. Geschäftsführer(n) (bei Antragstellern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet, aber in einem anderen Staat Antragstellung beim Bundesamt für Justiz). Bei juristischen Personen ist auch eine Gewerbezentralregisterauskunft über die juristische Person erforderlich
- Selbstauskunft von Antragsteller(n) bzw. Geschäftsführer(n), dass keine Strafverfahren anhängig sind
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass über das Vermögen des Antragstellers oder der Antragsteller keine Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Bei juristischen Personen gilt dies entsprechend für die Träger- und Betreibergesellschaft
Fristen
Bitte beantragen Sie die Konzession spätestens zwei Monate vor der geplanten Aufnahme des Betriebs. Die Beantragung kann formlos erfolgen. Die Bearbeitung ist allerdings erst nach Vorlage aller Unterlagen möglich.
Bearbeitungsdauer
Ca. zwei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
Gebühren
Erlaubnis für eine Privatklinik / Privatkrankenanstalt (32-21)
Kosten: 500 Euro bis 700 Euro
Weitere Informationen: Die Gebührenhöhe hängt vom Bearbeitungsaufwand ab.
Weitere Informationen
- Die Rahmenbedingungen der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" sowie die Vorgaben zu "Anforderungen bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen" und der "Anhang zu den Anforderungen beim ambulanten Operieren im Krankenhaus und Praxis" des Robert-Koch-Instituts sind ebenso zu beachten wie die "Empfehlung zum Kapazitätsumfang für die Betreuung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen durch Krankenhaushygieniker/innen" und der "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.
- Die "Krankenhaushygienische Leitlinie für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens" der "Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene" sind in Bezug auf für die jeweiligen Räumlichkeiten enthaltenen Vorgaben zu beachten.
- In der postoperativen Überwachung ist die Empfehlung der "Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten" zur "Überwachung nach Anästhesieverfahren" zu beachten.
- Merkblatt zur Erteilung einer Konzession für eine Privatklinik PDF-Datei 151,01 kB
Rechtsgrundlage
Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 35
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Geschäftszimmer, Auskunft
0711 21691911Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21693779Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21691939Bestattungsrecht, Leichenpass, Heilpraktikererlaubnis
0711 21691940Feuerwerkserlaubnisse, offene Feuer
0711 21693114Häusliche Gewalt, Prostitution
0711 21691933Häusliche Gewalt, Prostitution
0711 21691934Heimaufsicht
0711 21691943Heimaufsicht
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0711 21691946Jahresfischereischein (Familienname A - Ha)
0711 21691917Jahresfischereischein (Familienname Hb - P)
0711 21691918Jahresfischereischein (Familienname Q - Z)
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0711 21691935Polizeirecht, Allgemeinpolizeirechtliche Aufgaben
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