Wer sich als Einzel- oder Parteibewerber für eine Wahl aufstellen lässt, muss der jeweils zuständigen Wahlleitung eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. In der Regel halten die Parteien die Vordrucke bereit; Einzelbewerber wenden sich an den Kreiswahlleiter (in Stuttgart ist das Statistische Amt die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters). Wählbarkeitsbescheinigungen für Bewerber, die in Stuttgart wohnen, werden ausschließlich vom Statistischen Amt erteilt. Diese Dienstleistung wird nicht in den Bürgerbüros angeboten. Für Parlaments- und Gemeinderatswahlen werden die Bescheinigungen kostenfrei erteilt. Lediglich für die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung für (Ober-) Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 32 Euro.
Weitere Informationen erteilt das Sachgebiet Wahlen im Statistischen Amt:
- telefonisch unter Tel. +49 711/216-98578 oder +49 711/216-98543
- per E-Mail unter wahlenstuttgartde.
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