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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtmessungsamt

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

Der Gutachterausschuss erhält von den Notar*innen und Gerichten jeden Vertrag und jeden Zwangsversteigerungsbeschluss, der über Stuttgarter Immobilien abgewickelt wird.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Stadtmessungsamt wertet die verschiedenen Urkunden aus und ermittelt mit Fragebögen zusätzliche Informationen zur Ausstattung. Die wertrelevanten Daten werden ohne personenbezogene Informationen in der Kaufpreissammlung gespeichert.

Vergleichswert und Auszugsverfahren

Sachverständigen bietet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach Objektart Auskünfte in Form von Vergleichswert‐ oder Auszugsverfahren an.

Beim Vergleichswertverfahren werden bis zu 30 am besten geeignete Vergleichsfälle ausgewählt und die Kaufpreise dieser Vergleichsobjekte nach einem standardisierten statistischen Auswerteverfahren auf der Grundlage von Regressionsberechnungen auf das zu bewertende Objekt umgerechnet. Dieses Modell steht für Wohnungseigentum sowie für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Zwei‐/Dreifamilienhäuser zur Verfügung, sofern der Wertermittlungsstichtag innerhalb der letzten drei bis vier Jahre liegt. Für andere Objekte und bei weiter zurückliegenden Stichtagen wird die Auswahl von Kauffällen nach vereinbarten Kriterien getroffen und Auszüge aus der Kaufpreissammlung mitgeteilt.

Auskünfte für steuerliche Zwecke

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für steuerliche Zwecke (Erbschafts‐/Schenkungssteuer) an.

Dabei wird eine Auswahl von bis zu zehn Kauffällen entsprechend der im Antrag genannten Kriterien getroffen und als anonymisierter Auszug aus der Kaufpreissammlung mitgeteilt. Die Anerkennung des Ergebnisses für die Steuererklärung liegt jedoch im Ermessen des Finanzamtes. Eine Auskunft ist daher nicht mit einem Verkehrswertgutachten gleichzusetzen.

Auskünfte für steuerliche Zwecke stehen für bebaute Grundstücke sowie für Wohneigentum zur Verfügung.

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