Im Fahreignungsregister stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (Öffnet in einem neuen Tab) in Flensburg erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Online-Service
Sie können online eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein) und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.
Hinweise zu Ihrer Online-Antragstellung
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlage
Service-Telefon
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