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Landeshauptstadt Stuttgart

Verwaltung

Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft)

Im Fahreignungsregister stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

Das  Kraftfahrt-Bundesamt (Öffnet in einem neuen Tab) in Flensburg erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.

Sie können den Antrag online oder per Post stellen.

Online-Service

Sie können online eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein) und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise