Als Schüler oder Schülerin können Sie für Ihre Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Eine Förderung ist ab Ausbildungsbeginn möglich. Dazu müssen Sie den Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt gestellt haben. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, frühestens ab Schulbeginn.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet, sofern nicht die Voraussetzungen für eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung vorliegen. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau ebenfalls angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Ausführliche Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Bildungsministerium für Bildung und Forschung (Öffnet in einem neuen Tab).
Online-Service
Sie können den Antrag auf Ausbildungsförderung auch bequem online ausfüllen.
Hinweise für Ihren Online-Antrag
Vorgehen
Bearbeitungsdauer
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Sachgebiet Amt für Ausbildungsförderung
Service-Telefon
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