Für Ihre berufliche Weiterqualifizierung, die Sie auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungs-abschluss zum Meister, Techniker, Fachwirt oder einer vergleichbaren Qualifikation vorbereiten, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen.
Die Förderung ist möglich für Fortbildungen
- in allen Berufsbereichen einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und der Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
- für alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder Fernunterricht).
Ausnahmen sind möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.
Bei Teilzeit-Fortbildungen kann eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt werden. Bei Vollzeit-Fortbildungen kann zusätzlich eine Förderung für den Lebensunterhalt beantragt werden. Diese Förderung richtet sich nach Ihren Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Ausführliche Informationen zum AFBG erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (Öffnet in einem neuen Tab).
Online-Service
Sie können den Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung auch bequem online ausfüllen.
Hinweise für Ihren Online-Antrag
Vorgehen
Bearbeitungsdauer
Sachgebiet Amt für Ausbildungsförderung
Service-Telefon
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