Für die Stuttgarter Innenstadt hat der Gemeinderat eine Satzung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ( Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt PDF-Datei 126,48 kB) erlassen.
Danach dürfen Einzelhändler mit untergeordnetem Ausschank bzw. untergeordneter Abgabe von Speisen und Getränken im Geltungsbereich der Sondernutzungsrichtlinien nur Stehtische aufstellen. Außerhalb des Geltungsbereiches der Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt können Stehtische oder Tische mit Sitzgelegenheiten zugelassen werden.
Stehtische bzw. Tische mit Sitzgelegenheiten sind nur in unmittelbarer räumlichen Verbindung zum Ladengeschäft (direkt neben oder vor dem Ladengeschäft) möglich.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Bearbeitungsdauer
Team Straßenrecht
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