Die Stadt Stuttgart erfüllt ihre Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Straßenraum durch regelmäßige Kontrollen.
Sollte es dennoch zu einem Personen- oder Sachschaden kommen, könnte gegenüber der Stadt ein Schadenersatzanspruch entstehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie wegen Gehwegschäden stürzen und sich verletzen oder Ihr Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt wird.
In diesen Fällen können Sie formlos einen schriftlichen Antrag auf Schadenersatz stellen. Die Stadt prüft dann, ob der Anspruch gerechtfertigt ist.
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Sachgebiet Recht, Verträge und Mobilität
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