Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können die Anmeldung online vornehmen. Voraussetzung ist eine BundID (zentrales Konto zur Identifizierung für alle Online-Anträge). Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.
Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
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