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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Anhänger Kraftfahrzeug - Zulassung beantragen

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle. Sie können die Anmeldung online vornehmen. Voraussetzung ist eine BundID (zentrales Konto zur Identifizierung für alle Online-Anträge). Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine


Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
  • in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
  • als fahrbare Baubuden gebraucht werden

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.
     

Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Online-Service

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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle

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