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Landeshauptstadt Stuttgart

Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES)

Anfrage Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr zahlt jeder, der Regenwasser zum Beispiel von seinem Hausdach, seinem Parkplatz oder Hof ins öffentliche Kanalnetz ableitet. Die Gebühr wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ermittelt. Sie lässt sich durch ökologische Maßnahmen wie zum Beispiel durch ein Gründach oder eine Zisterne minimieren. Die Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitz‐Abgabenbescheid durch die Stadtkämmerei geltend gemacht.

Sie können online Anfragen zur Niederschlagswassergebühr stellen.Es kann zum Beispiel sein, dass sich Ihre Niederschlagswassergebühr durch ökologische Maßnahmen senkt. Das müssen Sie über entsprechende Nachweise belegen, wie z.B. Handwerkerrechnungen, Fotos, Entwässerungspläne.

Online-Service

Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES)

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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