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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Abschleppen von Kraftfahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum

Grundsätzlich ist die  Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart für die Durchführung von Abschleppmaßnahmen auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet zuständig.

Im Gegensatz zum privat beauftragten Abschleppen erfolgt Abschleppen durch die Polizeibehörde immer nur dann, sofern ein zugelassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum falsch und störend geparkt wurde.

Hinweis: Wenn Ihre Privatfläche durch ein Kraftfahrzeug zugeparkt wird, können Sie selbst zivilrechtlich dagegen vorgehen.

Ob Sie eine schriftliche Verwarnung erhalten oder abgeschleppt werden, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Abgeschleppt wird in der Regel bei schwerwiegenden Parkverstößen welche für die öffentliche Sicherheit eine Behinderung oder gar Gefährdung darstellen. Schwerwiegende Parkverstöße sind z. B. 

  • auf Rettungswegen/ in Feuerwehrzufahrten,
  • vor Kreuzungen/ Einmündungen,
  • auf Sperrflächen
  • auf Geh- und Radwegen,
  • direkt vor Fußgängerüberwegen,
  • bei angeordneten Halteverboten,
  • an engen/ unübersichtlichen Straßenstellen
  • auf Behindertenparkplätzen oder
  • an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

 Das sind die zehn größten Parksünden

Polizeiliches Abschleppen: Welche Kosten kommen auf die Fahrzeugverantwortlichen zu?

Zur Erfüllung der Aufgabe bedient sich die Polizeibehörde privater Abschleppunternehmen, welche in deren Auftrag die Abschleppmaßnahme durchführen. Dabei orientieren sich die Kosten für die Abschleppdienste vornehmlich nach dem Wochentag, der Uhrzeit sowie der Fahrzeugdimension. Darüber hinaus kommen noch Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung und den Außendienstaufwand im Zusammenhang der Abschleppmaßnahme sowie ggf. die Kosten des Bußgeldverfahrens dazu. In der Summe müssen die Fahrzeugverantwortlichen mit mehreren Hundert Euro Kosten und Gebühren rechnen. Sind Sie bereits auf dem Rückweg zu ihrem falsch geparkten Fahrzeugund können die polizeiliche Standortveränderung noch verhindern, müssen Sie dennoch den entstandenen Kosten- und Gebührenaufwand für eine Leerfahrt bzw. abgebrochene Leistung tragen.

Wo melde ich mich, wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wurde?

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr dort steht, wo Sie es zuvor abgestellt haben, könnte es abgeschleppt worden sein.

Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 0711-8990-0 an die Polizei. Dort erfahren Sie, wo sich das Fahrzeug befindet und abgeholt werden kann.

Erreichbarkeit zur Meldung von Falschparkern

Die Leitzentrale für Abschleppmaßnahmen der Verkehrsüberwachung Stuttgart ist von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr unter der Rufnummer +49 711 216-32150 oder online unter  Parkverstoss melden (Öffnet in einem neuen Tab) erreichbar.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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