Zuerst benötigen Sie eine Todesbescheinigung und einen Leichenschauschein. Beides wird in der Regel von einem Arzt ausgestellt, den Sie nach dem Tod Ihres Angehörigen verständigen müssen. Dann müssen Sie den Todesfall schnellstmöglich dem Standesamt in Stuttgart-Mitte beziehungsweise dem zuständigen Bezirksrathaus melden.
Sterbeurkunde für den Todesfall
Die Meldung des Todesfalls muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag geschehen. Das gilt auch für ein totgeborenes Kind. Das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde aus. Diese dient zur Vorlage bei den verschiedenen Behörden und Institutionen wie Rententräger, Krankenkasse, Versicherungsträger, Geldinstitut, oder Nachlassgericht.
Erforderliche Dokumente
Nutzen Sie den Städtischen Bestattungsdienst
In allen Bestattungsfragen, auch unabhängig von einem Trauerfall, können Sie sich gerne an den Städtischen Bestattungsdienst wenden und sich beraten lassen. Bei einem Sterbefall hilft er Ihnen bei der Organisation einer pietätvollen Bestattung und steht Ihnen auch danach weiterhin für Auskünfte zur Verfügung.
Leistungen des Bestattungsdiensts
Der Leichenpass für eine Überführung ins Ausland
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch). Im Regelfall ist der gewählte Bestattungsunternehmer auch der Antragssteller. Auf Seite zwei des Antrags ist stets die vorschriftsmäßige Einsargung zu bestätigen. Für einzelne Länder, zum Beispiel Griechenland gelten besondere Einsargungsvorschriften (Einbalsamierung).